Die Tricks der KFZ-Versicherungen – So können Sie sich schützen

Die Hauptaufgabe einer Versicherung ist dem Geschädigten Schutz zu bieten. Oftmals ist es aber leider so, dass Versicherung dieser Aufgabe nicht nachkommen. Dabei wenden Versicherungen unterschiedliche Vorgehensweisen an, um die eignen Kosten so gering wie möglich zu halten. Mit den folgenden Tipps werden Sie Ihre Rechte kennen und Ihr Schaden wird in Ihrem Sinne reguliert werden.

Die häufigsten Tricks der Versicherungen:

Die generische Versicherung beauftragt einen KFZ-Gutachter

Wenn Sie einen Anruf der erhalten und diese Ihnen einen KFZ-Gutachter stellen will, um die Abwicklung Ihnen abzunehmen, haben Sie das Recht dies abzulehnen. Sie sollten es ablehnen. Das Angebot der Versicherung hört sich im ersten Moment verlockend für Sie an. Sie müssen keine Zeit aufwenden einen eigenen KFZ-Gutachter zu beauftragen und die Kosten werden auch noch übernommen.

Sie können davon ausgehen, dass der gesandte KFZ-Gutachter mit der Versicherung zusammenarbeitet und im Sinne der gegnerischen Versicherung handeln wird. Er wird den zu regulierenden Schaden so gering wie Möglich halten, damit die Versicherung Kosten einsparen kann.

Sie sind nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen. Stattdessen beauftragen Sie lieber einen unabhängigen KFZ-Gutachter bei dein-Gutachten 24. Wir sind weder an eine Versicherung gebunden, noch handeln wir im Sinne dieser.

Meinung eines weiteren KFZ-Gutachters

Wie im ersten Punkt schon erwähnt, können Sie den KFZ-Gutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen. Aber es kommt auch vor, dass die genießerische Versicherung auf eine zweite Meinung eines von ihnen gesendeten KFZ-Gutachters besteht. Auch wenn die Versicherung Sie versucht unter Druck zu setzen, das Gutachten nicht zu akzeptieren, bleiben Sie standhaft und lehnen es ab. Solange keine triftigen Gründe vorliegen, hat der Versicherer kein Recht einen weiteren KFZ-Gutachter zu beauftragen. Hier hilft ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt weiter.

Verzicht auf einen Rechtsanwalt

Als geschädigter müssen Sie weder für die Kosten eines Rechtsanwalts noch für die Kosten eines KFZ-Gutachters aufkommen. In beiden Fällen muss die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen. Um Kosten zu sparen versuchen viele Versicherungen Sie davon abzuhalten, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und ziehen Sie einen Anwalt hinzu. Denn dieser wird Sie mit Sicherheit darüber aufklären, welche Rechte Ihnen bei einem Unfall zustehen. Hierzu zählen Anspruch auf einen Mietwagen, Anspruch auf Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung und weitere, die Ihnen entgehen würden.

Reservierung eines Werkstatttermins

Auch hier wird versucht die Versicherung Kosten zu sparen. Wie auch beim entsandten KFZ-Gutachter durch die gegnerische Versicherung, haben diese Werkstätten Kooperationsverträge mit den Versicherungen. Auch in diesem Fall sind Sie nicht dazu verpflichtet in eine durch die gegnerische Versicherung vorgeschlagene Werkstatt zu gehen. Sie haben per Gesetz das Recht auf eine freie Wahl der Werkstatt.

Bereitstellung eines Mietwagens

Immer wenn die gegnerische Versicherung versucht ihnen etwas bereitzustellen, sollten Sie skeptisch sein und sich fragen, warum sie das tut. Obgleich bei einem KFZ-Gutachter den sie entsenden, bei einer vorgeschlagenen Werkstatt für einen Kostenvoranschlag oder auch bei der Bereitstellung eines Mietwagens. Hier ist es wichtig zu wissen was Ihnen zusteht. Die Versicherung wird Ihnen ein Mietwagen bereitstellen, der unter der Klasse ist, welches Ihnen zusteht, um Kosten zu sparen.

Das war der erste Teil von „Die Maschen der KFZ-Versicherungen – So können Sie sich schützen“. Wenn Sie die aufgezeigten Punkte beachten, werden Sie von der gegnerischen Versicherung nicht über den Tisch gezogen.

Oder Sie beauftragen uns als freie und unabhängige KFZ-Gutachter. Wir kümmern uns um alle anfallenden Punkte, wie die Erstellung eines Gutachtens, Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Zu 100% in Ihrem Sinne.

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